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Beispiele für Schadensfälle

  • Kinderarzt, Alter 47, schwere Depression

    In seiner eigenen Praxis beschäftigte der Kinderarzt zwei Vollzeitkräfte und einen Azubi. Aufgrund der schweren Depression konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Seine Praxis musste er verkaufen. Monatliche Berufsunfähigkeitsrente: 3.380 €. Restlaufzeit: 13 Jahre (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Alte Leipziger).

  • Gynäkologin, 39 Jahre alt, Depressive Episode aufgrund Leukämieerkrankung ihres 8-jährigen Sohnes

    Die Versicherte arbeitet als angestellte Ärztin in einer Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die schwerstgradige Depression aufgrund der Erkrankung Ihres Sohnes führt zur Antriebslosigkeit, Gefühllosigkeit und Panikattacken. Durch die schwere Belastungssituation ist die Versicherte vorerst nicht in der Lage, ihrer Tätigkeit als Gynäkologin weiter nachzugehen. Die BU-Rente von 1.998,12 € monatlich wird fällig. Der Versicherungsschutz läuft noch 11 Jahre (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Volkswohlbund Versicherungen).

  • Mann, 42 Jahre alt, Facharzt für orthopädische Chirurgie und Unfallchirurgie - Bipolare affektive Störung

    Der Versicherte ist Angestellter in einer Klinik. Die depressive / manische Erkrankung bedingt eine nicht kontrollierbare, extreme und verschiedene Auslenkung des Antriebs, der Aktivität und der Stimmung.Der Versicherte ist nicht mehr in der Lage, die Anstrengungen der Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie den Stress der Notaufnahme zu bewältigen. Seine Tätigkeit, die neben Operationen sowohl Visiten als auch Gutachtenuntersuchungen beinhalten, kann er aufgrund seiner Krankheit nicht mehr ausüben. Die BU-Rente von 2.891,46 € monatlich wird fällig. Der Versicherungsschutz läuft noch 18 Jahre (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Volkswohlbund Versicherungen).

  • Studentin, 26 Jahre alt, Morbus Hodgkin

    Zum Zeitpunkt der Feststellung der Erkrankung befand sich die Versicherte gerade mitten in den Abschlussprüfungen. Aufgrund der Erkrankung war sie über einen Zeitraum von 9 Monaten nicht in der Lage, ihr Studium fortzusetz bzw. ihr Staatsexamen abzuschließen. Es wurde eine befristete monatlichen BU-Rente für neun Monate gezahlt (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Swiss Life).

  • Mann, 52 Jahre alt, Zahnarzt - Netzhautdystrophie (Funktionsstörung / Ablösung der Netzhaut)

    Der Versicherte führt zusammen mit einer Kollegin eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis. Die Krankheit beeinträchtigt massiv das Sehvermögen und führt schleichend zur Erblindung. Auch mit Hilfsmitteln (Brille, Lupenbrille) findet er sich in seiner Tätigkeit nicht mehr zurecht. Behandlungsfehler sind nicht auszuschließen. Die zahnärztlichen Tätigkeiten an Patienten sowie Verwaltungstätigkeiten sind dem Versicherten aufgrund der Erkrankung nicht mehr möglich. Die BU-Rente von 3.491,38 € monatlich wird fällig. Der Versicherungsschutz läuft noch 13 Jahre (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Volkswohlbund Versicherungen).

  • Angestellter Facharzt für Chirurgie, als Leitender Oberarzt an einem Unfallkrankenhaus tätig, 47 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2008 aufgrund degenerativer Erkrankung der Halswirbelsäule mit Schmerzen sowie Einschränkungen der Beweglichkeit des rechten Armes und des Tastsinns in der rechten Hand, Restlaufzeit 13 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 47.000 Euro p. a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 611.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Niedergelassene Fachärztin für Dermatologie, 45 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2001 aufgrund von Beschwerden nach Implantation eines künstlichen Hüftgelenks, Restlaufzeit 15 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 38.000 Euro p.a., Summe aller Rentenzahlungen ca. 570.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Angestellter Facharzt für Herzchirurgie, als Oberarzt an einer Uniklinik tätig, 48 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2007 wegen schwerer Depression, Restlaufzeit des Vertrags 17 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 27.500 Euro p.a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 468.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Niedergelassene Zahnärztin, 48 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2006 wegen Arthrose in beiden Daumengelenken, Restlaufzeit 17 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 41.000 Euro p.a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 697.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Niedergelassener Zahnarzt, 40 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2003 aufgrund eines Motorradunfalls mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma und Amputation des rechten Oberschenkels, Restlaufzeit 20 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 33.700 Euro p.a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 674.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, physikalische und rehabilitative Medizin, 53 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2008 aufgrund der Folgen eines Schlaganfalls, Restlaufzeit 7 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 56.000 Euro p. a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 392.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • Niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Onkologe, 52 Jahre

    Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2005 aufgrund der Folgen einer Hirnblutung (schwerbehindert und unter Betreuung stehend), Restlaufzeit 13 Jahre, Berufsunfähigkeitsrente ca. 46.000 Euro p. a., Summe aller Rentenzahlungen: ca. 598.000 Euro zzgl. Überschussbeteiligung und Beitragsbefreiung für die mit abgeschlossene Rentenversicherung (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Ärzteversicherung).

  • 1,5 Millionen Euro für ärztlichen Fehler

    Nach einem folgenschweren Fehler in einer Mainzer Schönheitsklinik soll eine Patientin 1,5 Millionen Euro Schadenersatz bekommen. Wie das Landgericht in Mainz mitteilte, einigten sich die Parteien auf diese Summe. Der Vergleich könne jedoch noch drei Wochen lang widerrufen werden. Das Gericht entschied bereits im April, dass die Klinik, ein Arzt und eine Medizinstudentin für das Versehen nach einer Schönheitsoperation grundsätzlich haften müssen. Die Patientin war im Juni 2011 ins Koma gefallen, weil ihr die Studentin als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte (Rheinsche Post, 09.10.2014).

  • Mehrere Geschädigte eines Allgemeinmediziners aufgrund gleicher Ursache

    8 Patienten melden Schadenersatzansprüche beim niedergelassenen Arzt an, weil sie in der Praxis mit Hepatitis C angesteckt worden seien. Der Arzt wird als Träger identifiziert. Die Ansteckung außerhalb der Praxis ist unwahrscheinlich, da alle Anspruchsteller vom gleichen, relativ seltenen genetischen Unterstamm des Virus befallen wurden. Die Symptome der Krankheit sind noch nicht bei allen Patienten ausgebrochen.

    Die Schadenrückstellung berücksichtigt wegen der Vielzahl der infizierten Patienten den Umstand, dass bei mindestens einer Person langfristig das Risiko des medizinisch größtmöglichen Schadens mit Lebertransplantation und allen weiteren Folgen droht.